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Zweck: Der Verein fürt Traditionen des "Dahlen- Belgern Heidevereins", der von 1931-1933 existiert hat, fort. Er versteht sich als Gemeinschaft von Personen und Körperschaften, die sich für den Erhalt, denSchutz und eine von ökologischen Überlegungen diktierte land- und forstwirtschaftliche sowie touristische Nutzung der als Landschaftsschutzgebiet eingestuften Region einsetzt. Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke...
Hauptversammlung: Das höchste Organ des Vereins ist die Hauptversammlung. Sie wird einmal jährlich einberufen. |
Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft kann erfolgen als: - Ordentliches Mitglied - Korrespondierendes Mitglied - Ehrenmitglied - Beitritt einer Körperschaft und förderndes Mitglied
Der Beitritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
Finanzlegung: Die Mittel des Vereins resultieren aus Mitgliedsbeiträgen und aus Einnahmen für Leistungen. |